Überarbeitete Fassung: Was denkt die KGG über Honorare für Gebärdensprach-Dolmetschen?

Es haben uns viele Rückmeldungen zu unserer ersten Stellungnahme erreicht.
Hier zur ersten Stellungnahme mit Kommentaren.
Der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen (BGSD e. V.) hat sich mit einer  Nachricht an uns gewandt und seine Auffassung zu verschiedenen Punkten in unserer Stellungnahme mitgeteilt. 

Der BDSG fordert keine grundsätzliche Erhöhung auf 75,00 €/Stunde. Er sagt: es wird im Verband auch nicht so diskutiert oder angestrebt. Im Gegenteil: Er will eine gute Zusammenarbeit mit Kunden und Kostenträgern aufbauen. Er weist darauf hin, dass gerade im christlichen Bereich sogar oft ehrenamtlich gearbeitet wird. Wir nehmen diese Nachricht gern auf und haben unsere Stellungnahme daraufhin überprüft und überarbeitet.
Für Rheinland-Pfalz wissen wir allerdings noch nichts von einer Veränderung in der Haltung.
Ralf Schmitz, Pfr.


1. Seit ihrer Gründung im Dezember 2000 setzt sich die KGG für die Anerkennung der Gebärdensprache in Rheinland-Pfalz und für qualifiziertes Gebärdensprach-Dolmetschen ein.

2. Die KGG hat zusammen mit anderen für die Einrichtung des Gebärdensprach-Dolmetsch-Dienst Trier gekämpft, in der Trägerschaft des Caritasverbandes Trier. Er wurde 2003 gegründet. Seitdem arbeiten wir gut zusammen.

3. Die KGG will eine gerechte Bezahlung für qualifizierte Gebärdensprach-Dolmetscher/innen und eine regelmäßige Anpassung der Honorare, so wie für alle anderen Beschäftigten auch. Sie ist bereit, selbst auch die Honorare für das Gebärdensprach-Dolmetschen zu erhöhen.

4. Das JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz § 9 mit Wirkung vom 01.08.2013) bestimmt das Honorar für Simultan-Gebärdensprach-Dolmetschen vor Gericht mit 75,00 €/Stunde. Außerdem gibt es einige Regelungen der Sozialgesetzbücher und weiterer Gesetze, die sich dieser Regelng anschließen.

5. Die LAG der Gebärdensprach-Dolmetscher und die Landesdolmetscherzentrale in Rheinland-Pfalz fordern seitdem eine allgemeine Erhöhung der Honorare auf 75 €, egal für welche Angelegenheit und egal, wer der Kostenträger ist, egal wie das Umfeld und wie die wirtschaftliche Situation ist.

6. Einer grundsätzlichen Erhöhung von 55 auf 75 €/Stunde können wir nicht zustimmen. Das wäre in einem Jahr eine Erhöhung von über 34 %. Eine solche Steigerung passt nicht in unsere soziale Landschaft.
Der Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher (BGSD), verschiedene einzelne Dolmetscher/innen, betroffene Kund/innen und Dienste sehen das offensichtlich genauso.
(Z. B. hier der Artikel von Thomas Mitterhuber „Mehr Dolmis braucht das Land“ und das Interview mit Marion Jokisch „Einheitspreise sind nicht zulässig“ in der Deutschen Gehörlosen-Zeitung vom Dezember 2013).

7. Wir befürchten, dass diese allgemeine starke Erhöhung der Kosten für die Teilhabe von gehörlosen Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens schadet.
Viele kleiner Kostenträger können oder wollen das Honorar nicht bezahlen, Privatpersonen schon gar nicht. Dann fallen wir in Zeiten vor 2003 zurück: unqualifizierte Übersetzer/innen werden statt qualifizierter Dolmetscher/innen eingesetzt. In einigen Situationen wird es für gehörlosen Menschen keine Teilhabe durch Dolmetschen mehr geben.

8. Es gibt nur wenige Dolmetscher/innen im ländlichen Raum. Das hat viele Gründe. Es gibt nicht genügend ausgebildete Dolmetscher, die Städte sind attraktiver. Gehörlose Menschen und andere Kunden haben bei uns selten die Wahl zwischen verschiedenen Dolmetschern. Es gibt selten bezahlbaren Alternativen. Wenn Dolmetscher/innen dieses „Monopol“ (alleinige Preisbestimmung) ausnutzen, schaden sie ihrem Berufsbild.

9. Wir wollen einen Diskussionsvorschlag zur flexiblen Gestaltung von Dolmetsch-Honoraren machen. Unser Vorschlag bezieht sich auf unseren Raum, das Bistum Trier (nördliches Rheinland-Pfalz und der größere Teil des Saarlandes).
Das Honorar für Gebärdensprach-Dolmetschen wird differenziert, das heißt: es gibt unterschiedliche Honorare für unterschiedliche Leistungen und unterschiedliche Kostenträger.

Wir denken an verschiedene Kategorien (Stufen):

1. Leistungen nach gesetzlichen Vorgaben (z. B. JVEG) und andere gesetzliche Leistungen, die sich daran orientieren (Eingliederungshilfe, verschiedene Sozialgesetzbücher, Gesundheitswesen) – derzeit 75,00 €.

2. Leistungen nach Rahmen-Verhandlungen mit der „Öffentlichen Hand““ (Land, Kommunen) oder größeren regionalen Trägern (z. B. Bistum Trier, Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Schulen). Höhe ist Verhandlungssache.

3. Leistungen für kleinere gemeinnützige Organisationen, Betroffenenverbände, (wie zum Beispiel die Katholische Gehörlosengemeinde). Höhe ist Verhandlungssache.

4. Leistungen im Rahmen von Geschäften (Kauf von Haus, Auto, Bankgeschäfte, Rechtsanwalt, Steuerberater – da, wo ein anderer durch Dolmetschleistung Einnahmen hat, wo der gehörlose Mensch „Kunde“ ist). Hier muss noch viel gekämpft werden für Kostenübernahme durch Geschäftspartner!!!

5. Leistungen für den Bereich der privaten Teilhabe, für die es keinen Kostenträger gibt (z. B. Familienfeier, Familienangelegenheiten („Streit“), Hochzeitsfeier, Vereinsmitgliedschaft, Bildungsangebote). Höhe ist Verhandlungssache.

6. Leistungen in Notsituationen

Dabei sollten sich die Honorare für die Leistungen der Punkte 1 bis 6 zwischen 75 € und 55 € bewegen.
Für Notsituationen (Punkt 7) aus unserem Bereich sind wir bereit, die Betroffenen zu unterstützen und uns an die Finanzierung der Differenz zum Mindestbetrag zu beteiligen.

11. Wir werben bei den Dolmetscher/innen und Diensten, mit denen wir zusammenarbeiten um Unterstützung für unseren Vorschlag und um entsprechende Vereinbarungen.

12. Mit allen Betroffenen zusammen setzen wir uns für ein stärkere Übernahme von Dolmetschkosten durch öffentliche und private Kostenträger ein, um mehr Teilhabe für gehörlosen Menschen zu ermöglichen.

Überarbeitete Fassung
Trier, 09.04.2014
Pfarrgemeinderatsvorstand

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