Neue Förderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz für das Gebärdensprach-Dolmetschen

Das Land Rheinland-Pfalz geht beim Gebärdensprach-Dolmetschen neue Wege. Auf der Website heißt es:

Förderrichtlinie Gebärdensprachdolmetschen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Integration von hörbehinderten Menschen, um ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Aufgrund der positiven Ergebnisse der bisherigen Projekte zur Förderung der Gebärdensprachdolmetschdienste und ihrer Vermittlung im Land soll der gewonnene Standard ausgebaut und weiterentwickelt werden. Ziel der Förderung ist die Sicherstellung von landesweiten Angeboten von Gebärdensprachdolmetschleistungen, die die Bedarfe der Betroffenen aufgreift.
Hier ist der Link auf die Seite des Landesamtes.

Der Text und die Dokumente sind nicht leicht zu lesen – aber es sind gute Nachrichten. Das Land will das Gebärdensprach-Dolmetschen sehr stark fördern!

Die Kernpunkte:
8 Gebärdensprach-Dolmetscher-Stellen für das ganze Land. Dafür stellt das Land 600.000 Euro zur Verfügung.

Jetzt werden Träger gesucht, die qualifizierte DolmetscherInnen anstellen und die Förderrichtlinie in Anspruch nehmen.

Die Dolmetscher rechnen gestufte Honorare ab:
Private Einsätze ohne Kostenträger: bis zu 50 €/Stunde
Einsätze zur Teilhabe an schulischen Veranstaltungen: bis zu 55 €/Stunde
Einsatz bei Beauftragung durch Landesbehörden: bis zu 60 €/Stunde
Einsätze bei begleitenden Hilfen im Arbeitsleben: bis zu 60 €/Stunde
Einsätze beim Dolmetschen vor Gericht: bis zu 75 €
Der genaue Wortlaut in der Anlage 2 der Förderrichtlinie.

Wir freuen uns über die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz. Sie greift viele unserer Anliegen auf. Wir sind auf die Umsetzung gespannt: Finden sich Träger und Dolmetscher?

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