„Soll Beihilfe zur Selbst-Tötung erlaubt werden?“ Vortrag mit Gespräch am 29. Oktober in Trier

Bald müssen die Abgeordneten des Bundestages über das Gesetz entscheiden:
„Soll die Beihilfe zur Selbst-tötung straf-frei sein?“ Eine schwierige Entscheidung.
2 Bundestagsabgeordnete aus der Region Trier sagen ihre Meinung!
Ein wichtiges Thema für jeden Menschen! Wie soll mein Leben zu Ende gehen?

Eine sehr wichtige und interessante Diskussion…..
Das Dekanat Trier hat den Vortrag mit Gespräch organisiert. 4 verschiedene Gesetzentwürfe wurden vorgestellt. Sie sind sehr kompliziert. Etwas vereinfacht kann man sagen:
Der strengste sagt: „Jede Bei-Hilfe zum Selbst-Tod wird bestraft“. Der zweite Entwurf sagt: „Palliative Hilfe muss zum Leben helfen. Es kann aber sein, dass das Leben dadurch verkürzt wird.“ Der dritte Entwurf sagt: „Ärzte sollen keine Strafe bekommen, wenn sie unter bestimmten Bedingungen Menschen beim Selbst-Tod helfen“. Der vierte Entwurf sagt: „Es soll Ärzte und Vereine geben, die Menschen beim Selbst-Tod helfen können.“  Es sind sehr schwere Fragen, wenn es um das Ende oder den Anfang des Lebens geht. Menschen haben sehr unterschiedliche Vorstellungen.
Die einen sagen: „Kein Mensch darf über Leben und Tod entscheiden. Das tut Gott allein!“ Andere sagen: „Ein Mensch hat das Recht, selbst über seinen Tod zu entscheiden.“
Es darf aber auf keinen Fall Druck auf Menschen ausgeübt werden, dass sie lieber sterben als leben wollen. Jeder hat das Recht zu leben. Die Begleitung im Sterben soll verstärkt werden (Palliativ-Medizin, Hospzi-Bewegung).
Aber die Begleitung zum Sterben ist in Deutschland auch in Zukunft verboten. In der Schweiz, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist die Beihilfe zur Selbst-Tötung unter bestimmten Umständen und Abläufen erlaubt.



Mit Gebärdensprach-Dolmetscherinnen.
In Zusammenarbeit mit

3 Gedanken zu “„Soll Beihilfe zur Selbst-Tötung erlaubt werden?“ Vortrag mit Gespräch am 29. Oktober in Trier

  1. Gestern waren 5 Gehörlosen zum Vortrag mit Gespräch teilgenommen. Danke für die beiden Gebärdensprachdolmetscherinnen, da für uns in Gebärdensprache dolmetschen und auch Dank die Kostenübernahme der Einsätze der Gebärdensprachdolmetscherinnen der KEB.
    So einfach entscheiden die Abgeordneten des Bundestages über das Gesetz „Soll die Beihilfe zur Selbst-tötung straf-frei sein?“ nicht. Ja da war eine schwierige Entscheidung.
    2 Bundestagsabgeordnete aus der Region Trier haben gute positive und klare Meinungen informiert.
    Im Vortrag haben wir positive und negative Erfahrung mitbekommen.
    Darum ist uns die Bildung und Politik wichtig

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