Dolmetschen in Katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier
Infos in Gebärdensprache
Mehr Infos in Schriftsprache
Gute Nachrichten aus dem Bistum Trier!
Nachdem im vergangenen Jahr die Übernahme der Dolmetschkosten für Gottesdienst und Seelsorge in den Wohnort-Pfarreien von gehörlosen KatholikInnen im Bistum Trier geregelt werden konnte, folgt nun der nächste Schritt:
Die Kindertageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft wollen ebenfalls inklusiver werden – und die Barriere „Kommunikation“ abbauen!
Im Vorwort zu der entsprechenden Richtlinie heißt es:
„Auf dem Weg zur inklusiven und damit zur barrierefreien Kindertageseinrichtung ist unter anderem die größtmögliche Teilhabe und Mitgestaltung der Eltern an der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit in der Kindertageseinrichtung eine zentrale Aufgabe. Dazu streben sie mit allen Eltern, den Eltern mit und ohne Behinderungen, eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft an. Orientierung dafür sind die im Rahmenleitbild für katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier verankerten Kriterien der Zusammenarbeit.
Dort heißt es:
- die Kindertageseinrichtungen entwickeln Kooperationsformen zur Entwicklung und Pflege der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft;
- sie ermutigen Eltern ihre Kompetenzen und Ressourcen in das alltägliche Miteinander der Kindertageseinrichtungen einzubringen;
- sie bieten Rat und Unterstützung für die Erziehungsarbeit der Eltern und ermöglichen einen intensiven Austausch. Eltern und Einrichtung;
- sie informieren sich regelmäßig gegenseitig über die Entwicklung der Kinder und über gesetzliche Vorgaben;
- sie garantieren den Eltern konkrete Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten.
Weiter heißt es im „Rahmenleitbild“, die katholische Kindertageseinrichtungen sind familienunterstützende und bedarfsgerechte Betreuungsangebote, die dem körperlichen und seelischen Wohl der Kinder dienen. Für Problemen und Schwierigkeiten der Kinder und ihrer Familien haben die Träger ein offenes Ohr, um gerade in solchen Lebenssituationen Stärkung und Unterstützung bieten zu können.“
Für eine barrierefreie Kommunikation mit gehörlosen Eltern brauchen alle Beteiligten Gebärdensprachdolmetschen.
Die entstehenden Kosten werden in einem bestimmten Rahmen vom Bistum Trier übernommen (also nicht vom Träger der Einrichtung oder von den betroffenen Familien).
Einzelheiten stehen in der Richtlinie.
Zur Antragstellung bitte diesen Antrag verwenden.
Wir freuen uns, dass das Bistum Trier einen weiteren Schritt Richtung Inklusion und Teilhabe für Menschen eröffnet, die Gebärdensprache als ihre Muttersprache benutzen!
Ja ich würde mir auch wünschen, daß mein gehörloser Enkel viel mehr gebärdensprachliche Unterstüzung in der Kita hat… DANKE für umfangreiche Info