Archiv der Kategorie: helfen & sich einsetzen
Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai – in Trier
Auch in diesem Jahr lädt der Club Aktiv wieder zu einer Aktion ein, mit der wir auf die Situation und die Forderungen der Menschen mit Behinderung aufmerksam machen.
Unsere diesjährige Aktion ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu kommunalen Aktionsplänen in Trier und Trier-Saarburg. Von der großen Fachtagung „Gleichstellung vor Ort“, die am 13. und 14. Februar in Trier statt fand, hat der Club Aktiv eine Dokumentation erstellt, die alle Inhalte und auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppen mit den Vorschlägen zum kommunalen Aktionsplan enthält.
Diese wollen wir am 5. Mai dem Landrat des Kreises Trier-Saarburg und dem Oberbürgermeister der Stadt Trier überreichen. Damit das aber nicht nur im stillen Kämmerlein sondern etwas öffentlichkeitswirksamer von statten geht, wäre es schön, wenn viele Menschen bei der Überbringung der Dokumentation und unserer Forderungen dabei wären.
Deshalb treffen wir uns um 10:00 Uhr zu einem kleinen Frühstück in der Cafeteria der Club Aktiv-Tagesförderstätte in der Pfützenstraße 7 in Trier. Dort werden wir die Dokumentation vorstellen. Dann machen wir gemeinsam einen „Inklusionsspaziergang“ zur Kreisverwaltung, sprechen unterwegs Passanten an und verteilen Flyer mit unserem Anliegen. Inklusiv ist unser Spaziergang, unabhängig von seiner Zielsetzung der Erstellung kommunaler Aktionspläne für Inklusion in den Gemeinden auch deshalb, weil jeder mitmachen kann und wir so schnell oder langsam voran kommen, dass keiner zurück bleibt.
Um ca 11:15 Uhr überreichen wir dem Landrat die Dokumentation mit den Forderungen und Anregungen.
Von dort geht es weiter zur Stadtverwaltung, wo uns zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr der Oberbürgermeister erwartet. Wem die Wege zu weit sind, kann mit unserem Fahrdienst fahren, der in der Pfützenstraße und bei der Kreisverwaltung bereit steht.
Bitte kurz rückmelden per mail, damit die Kreisverwaltung und die Stadtverwaltung wissen, welche Raumgröße sie vorsehen müssen. Und auch für den Kaffee-Treff vorher wäre es gut, zu wissen, wie viele dabei sind!
Herzliche Grüße, Klaudia Klaus-Höhl, Club Aktiv e.V. Schützenstraße 20, 54295 Trier
www.clubaktiv.de
Behinderte Menschen im Saarland gehen am 5. Mai auf die Straße!
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter [mailto:bsk-newsletter@behindertenverband.bsk-ev.org] informiert:
Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, findet in der Landeshauptstadt eine große Protestveranstaltung statt.
Bei Rückfragen zur Protestveranstaltung stehen Ihnen der Leiter der Landesvertretung Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland, Uwe Wagner oder seine Stellvertreterin, Dunja Fuhrmann, (Tel: 0176 49130 694) zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Demonstration und Diskussionsveranstaltung für die Rechte von Menschen mit Behinderung am 5. Mai in Saarbrücken
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, so jedenfalls steht es im Grundgesetz unter Artikel 3. Die Realität sieht jedoch anders aus: Auch in Saarbrücken begegnen Menschen mit Behinderung täglich Benachteiligungen und Diskriminierungen. Zwar gibt es mit der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Bundes- und dem Landesgleichstellungsgesetz sowie der Landesbauordnung klare gesetzliche Richtlinien, jedoch fehlen die Kontrollorgane, die eingreifen, wenn jemand dagegen verstößt.
Um auf diese Missstände aufmerksam und die Rechte von Betroffenen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, gehen am 5. Mai – dem Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt Saarbrücken auf die Straße. Unter dem Motto der Aktion Mensch „Schon viel erreicht – noch viel mehr vor“ informieren Interessenverbände und Behindertenorganisationen darüber, was hier schon passiert ist und was noch zu tun ist.
Der Protestmarsch, dem sich jeder Interessierte anschließend kann, startet um 11 Uhr vor dem Kaufhaus „Karstadt“ in der Bahnhofstraße und wird über den St. Johanner Markt bis zum Landtag des Saarlandes führen, wo es eine Kundgebung geben wird. Im Anschluss daran wird die Demonstration über die Wilhelm-Heinrich-Brücke durch die Straße „Am Stadtgraben“ wieder zurück zum Ausgangspunkt führen.
Um 16 Uhr lädt dann der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt zu einer Sondersitzung und Diskussionsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien zum Thema: „Behindertenpolitische Ziele der Parteien für die Landeshauptstadt“ in den Großen Sitzungssaal der Arbeitskammer des Saarlandes in der Fritz-Dobisch-Straße 6-8 ein. Dazu ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.
Peter Reichert
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim
www.bsk-ev.org
„Multiplicity in Luxemburg – eine Stadt für alle!“ vom 2. – 18. Mai
Die vierte Sprache… Gebärdensprache in Luxemburg
Die vierte Sprache
Luxemburg gilt als das Kernland Europas. Im Großherzogtum gibt es drei offizielle Sprachen: Luxemburgisch, Französisch und Deutsch. Nicht zuletzt deshalb sind gehörlose Menschen bei der Verständigung im Alltag und mit Behörden häufig aufgeschmissen.
Hier ein interessanter Bericht von der Aktion Mensch.
Überarbeitete Fassung: Was denkt die KGG über Honorare für Gebärdensprach-Dolmetschen?
Es haben uns viele Rückmeldungen zu unserer ersten Stellungnahme erreicht.
Hier zur ersten Stellungnahme mit Kommentaren.
Der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen (BGSD e. V.) hat sich mit einer Nachricht an uns gewandt und seine Auffassung zu verschiedenen Punkten in unserer Stellungnahme mitgeteilt.
Der BDSG fordert keine grundsätzliche Erhöhung auf 75,00 €/Stunde. Er sagt: es wird im Verband auch nicht so diskutiert oder angestrebt. Im Gegenteil: Er will eine gute Zusammenarbeit mit Kunden und Kostenträgern aufbauen. Er weist darauf hin, dass gerade im christlichen Bereich sogar oft ehrenamtlich gearbeitet wird. Wir nehmen diese Nachricht gern auf und haben unsere Stellungnahme daraufhin überprüft und überarbeitet.
Für Rheinland-Pfalz wissen wir allerdings noch nichts von einer Veränderung in der Haltung.
Ralf Schmitz, Pfr.
1. Seit ihrer Gründung im Dezember 2000 setzt sich die KGG für die Anerkennung der Gebärdensprache in Rheinland-Pfalz und für qualifiziertes Gebärdensprach-Dolmetschen ein.
2. Die KGG hat zusammen mit anderen für die Einrichtung des Gebärdensprach-Dolmetsch-Dienst Trier gekämpft, in der Trägerschaft des Caritasverbandes Trier. Er wurde 2003 gegründet. Seitdem arbeiten wir gut zusammen.
3. Die KGG will eine gerechte Bezahlung für qualifizierte Gebärdensprach-Dolmetscher/innen und eine regelmäßige Anpassung der Honorare, so wie für alle anderen Beschäftigten auch. Sie ist bereit, selbst auch die Honorare für das Gebärdensprach-Dolmetschen zu erhöhen.
4. Das JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz § 9 mit Wirkung vom 01.08.2013) bestimmt das Honorar für Simultan-Gebärdensprach-Dolmetschen vor Gericht mit 75,00 €/Stunde. Außerdem gibt es einige Regelungen der Sozialgesetzbücher und weiterer Gesetze, die sich dieser Regelng anschließen.
5. Die LAG der Gebärdensprach-Dolmetscher und die Landesdolmetscherzentrale in Rheinland-Pfalz fordern seitdem eine allgemeine Erhöhung der Honorare auf 75 €, egal für welche Angelegenheit und egal, wer der Kostenträger ist, egal wie das Umfeld und wie die wirtschaftliche Situation ist.
6. Einer grundsätzlichen Erhöhung von 55 auf 75 €/Stunde können wir nicht zustimmen. Das wäre in einem Jahr eine Erhöhung von über 34 %. Eine solche Steigerung passt nicht in unsere soziale Landschaft.
Der Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher (BGSD), verschiedene einzelne Dolmetscher/innen, betroffene Kund/innen und Dienste sehen das offensichtlich genauso.
(Z. B. hier der Artikel von Thomas Mitterhuber „Mehr Dolmis braucht das Land“ und das Interview mit Marion Jokisch „Einheitspreise sind nicht zulässig“ in der Deutschen Gehörlosen-Zeitung vom Dezember 2013).
7. Wir befürchten, dass diese allgemeine starke Erhöhung der Kosten für die Teilhabe von gehörlosen Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens schadet.
Viele kleiner Kostenträger können oder wollen das Honorar nicht bezahlen, Privatpersonen schon gar nicht. Dann fallen wir in Zeiten vor 2003 zurück: unqualifizierte Übersetzer/innen werden statt qualifizierter Dolmetscher/innen eingesetzt. In einigen Situationen wird es für gehörlosen Menschen keine Teilhabe durch Dolmetschen mehr geben.
8. Es gibt nur wenige Dolmetscher/innen im ländlichen Raum. Das hat viele Gründe. Es gibt nicht genügend ausgebildete Dolmetscher, die Städte sind attraktiver. Gehörlose Menschen und andere Kunden haben bei uns selten die Wahl zwischen verschiedenen Dolmetschern. Es gibt selten bezahlbaren Alternativen. Wenn Dolmetscher/innen dieses „Monopol“ (alleinige Preisbestimmung) ausnutzen, schaden sie ihrem Berufsbild.
9. Wir wollen einen Diskussionsvorschlag zur flexiblen Gestaltung von Dolmetsch-Honoraren machen. Unser Vorschlag bezieht sich auf unseren Raum, das Bistum Trier (nördliches Rheinland-Pfalz und der größere Teil des Saarlandes).
Das Honorar für Gebärdensprach-Dolmetschen wird differenziert, das heißt: es gibt unterschiedliche Honorare für unterschiedliche Leistungen und unterschiedliche Kostenträger.
Wir denken an verschiedene Kategorien (Stufen):
1. Leistungen nach gesetzlichen Vorgaben (z. B. JVEG) und andere gesetzliche Leistungen, die sich daran orientieren (Eingliederungshilfe, verschiedene Sozialgesetzbücher, Gesundheitswesen) – derzeit 75,00 €.
2. Leistungen nach Rahmen-Verhandlungen mit der „Öffentlichen Hand““ (Land, Kommunen) oder größeren regionalen Trägern (z. B. Bistum Trier, Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Schulen). Höhe ist Verhandlungssache.
3. Leistungen für kleinere gemeinnützige Organisationen, Betroffenenverbände, (wie zum Beispiel die Katholische Gehörlosengemeinde). Höhe ist Verhandlungssache.
4. Leistungen im Rahmen von Geschäften (Kauf von Haus, Auto, Bankgeschäfte, Rechtsanwalt, Steuerberater – da, wo ein anderer durch Dolmetschleistung Einnahmen hat, wo der gehörlose Mensch „Kunde“ ist). Hier muss noch viel gekämpft werden für Kostenübernahme durch Geschäftspartner!!!
5. Leistungen für den Bereich der privaten Teilhabe, für die es keinen Kostenträger gibt (z. B. Familienfeier, Familienangelegenheiten („Streit“), Hochzeitsfeier, Vereinsmitgliedschaft, Bildungsangebote). Höhe ist Verhandlungssache.
6. Leistungen in Notsituationen
Dabei sollten sich die Honorare für die Leistungen der Punkte 1 bis 6 zwischen 75 € und 55 € bewegen.
Für Notsituationen (Punkt 7) aus unserem Bereich sind wir bereit, die Betroffenen zu unterstützen und uns an die Finanzierung der Differenz zum Mindestbetrag zu beteiligen.
11. Wir werben bei den Dolmetscher/innen und Diensten, mit denen wir zusammenarbeiten um Unterstützung für unseren Vorschlag und um entsprechende Vereinbarungen.
12. Mit allen Betroffenen zusammen setzen wir uns für ein stärkere Übernahme von Dolmetschkosten durch öffentliche und private Kostenträger ein, um mehr Teilhabe für gehörlosen Menschen zu ermöglichen.
Überarbeitete Fassung
Trier, 09.04.2014
Pfarrgemeinderatsvorstand
„Bistum Trier barrierefrei“ – Richtlinien und Antrag für die Übernahme von Gebärdensprachdolmetschkosten in Pfarreien des Bistums Trier
Das Bistum Trier will mehr tun für Barrierefreiheit.
Der erste Schritt: Gehörlose Menschen, die Gebärdensprache benutzen, können jetzt in verschiedenen Situationen Gebärdensprachdolmetscher/innen bestellen – hörende Seelsorgerinnen und Seelsorger auch.
Infos in Gebärdensprache
- Antrag auf Übernahme von Dolmetschkosten
- Richtlinien (= Regeln) für Übernahme von Dolmetschkosten
- Noch Fragen?
Mehr Infos in Schriftsprache
Was denkt die KGG über „Honorare für Gebärdensprach-Dolmetschen“?
Der AK Gebärdensprache informiert: Am 28. März kein KULTURTREFF aber ARBEITSKREIS-SITZUNG
Am 28. März war ein Kulturtreff geplant, das muss leider ausfallen: Es gibt dringende Themen rund um die “Gebärdensprache“, deshalb muss der Arbeitskreis sich treffen:
Freitag, 28. März, 19.30 – 21.00 Uhr im Pfarrhaus
Wir werden dann auch festlegen, wann das KULTURTREFF „Amerika“ nachgeholt werden soll.
Wir bitten um Verständnis!
„Tipps für Gehörlose und Schwerhörige“
Am Dienstag (25.02.14) ist in Aschaffenburg die sogenannte „Katwarn“-App
vorgestellt worden. Das Warnsystem soll ab sofort Bürger per Smartphone-App
gezielt über mögliche Gefahren informieren. KATWARN ist ein ergänzendes,
weiteres Warnsystem, das ganz individuell über Gefahren informiert und auch
darüber, wie die Betroffenen sich am besten verhalten.
Im Unglücksfall, z. B. bei Großbränden, Stromausfällen, Bombenfunden oder
Pandemieausbrüchen, sendet KATWARN Warnungen aus, die über SMS oder ein App
auf Mobiltelefonen oder über Email von den Bürgerinnen und Bürger empfangen
werden können. Die Warnungen werden von den kommunalen Feuerwehren und Integrierten Leitstellen in Abstimmung mit den zuständigen Katastrophenschutzbehörden verfasst und sind ortsgenau auf die gefährdeten Postleitzahlenbereiche abgestimmt. Zusätzlich nutzt der Deutsche Wetterdienst die Smartphone-App von KATWARN für bundesweite Unwetterwarnungen der höchsten Stufe („extremes Unwetter“), also bei Unwetterereignissen mit weiträumigen und extremen Gefahren.
Mehr Informationen und ein Zeitungsausschnitt entnehmen Sie bitte auf unserer Website www.gl-frankfurt.de.
Mit besten Grüßen, Thomas Meiler, Gehörlosen- und Schwerhörigen- Stadtverband Frankfurt am Main e.V. Impressum http://www.gl-frankfurt.de/about
Weitere Links
http://www.fokus.fraunhofer.de/de/espri/ueber_uns/anwendung/katwarn-app/index.html
http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/katwarn-app-aschaffenburg-100.html