Behinderte Menschen im Saarland gehen am 5. Mai auf die Straße!

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter [mailto:bsk-newsletter@behindertenverband.bsk-ev.org] informiert:
Am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, findet in der Landeshauptstadt eine große Protestveranstaltung statt.

Bei Rückfragen zur Protestveranstaltung stehen Ihnen der Leiter der Landesvertretung Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland, Uwe Wagner oder seine Stellvertreterin, Dunja Fuhrmann, (Tel: 0176 49130 694) zur Verfügung.  
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Demonstration und Diskussionsveranstaltung für die Rechte von Menschen mit Behinderung am 5. Mai in Saarbrücken

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, so jedenfalls steht es im Grundgesetz unter Artikel 3. Die Realität sieht jedoch anders aus: Auch in  Saarbrücken begegnen Menschen mit Behinderung täglich Benachteiligungen und Diskriminierungen. Zwar gibt es mit der UN-Behindertenrechtskonvention, dem  Bundes- und dem Landesgleichstellungsgesetz sowie der Landesbauordnung klare gesetzliche Richtlinien, jedoch fehlen die Kontrollorgane, die eingreifen, wenn jemand dagegen verstößt.
Um auf diese Missstände aufmerksam und die Rechte von Betroffenen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, gehen am 5. Mai –  dem Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt Saarbrücken auf die Straße. Unter dem Motto der Aktion Mensch „Schon viel erreicht – noch viel mehr vor“ informieren Interessenverbände und Behindertenorganisationen darüber, was hier schon  passiert ist und was noch zu tun ist.
Der Protestmarsch, dem sich jeder Interessierte anschließend kann, startet um 11 Uhr vor dem Kaufhaus „Karstadt“ in der Bahnhofstraße und wird über den St. Johanner Markt bis zum Landtag des Saarlandes führen, wo es eine Kundgebung geben wird. Im Anschluss daran wird die Demonstration über die Wilhelm-Heinrich-Brücke durch die Straße „Am Stadtgraben“ wieder zurück zum Ausgangspunkt führen.
Um 16 Uhr lädt dann der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt zu einer Sondersitzung und Diskussionsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien zum Thema: „Behindertenpolitische Ziele der Parteien für die Landeshauptstadt“  in den Großen Sitzungssaal der Arbeitskammer des Saarlandes in der Fritz-Dobisch-Straße 6-8 ein. Dazu ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.

Peter Reichert
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim
www.bsk-ev.org

Die vierte Sprache… Gebärdensprache in Luxemburg

Fabio Giusti

Die vierte Sprache
Luxemburg gilt als das Kernland Europas. Im Großherzogtum gibt es drei offizielle Sprachen: Luxemburgisch, Französisch und Deutsch. Nicht zuletzt deshalb sind gehörlose Menschen bei der Verständigung im Alltag und mit Behörden häufig aufgeschmissen.
Hier ein interessanter Bericht von der Aktion Mensch.

 

Überarbeitete Fassung: Was denkt die KGG über Honorare für Gebärdensprach-Dolmetschen?

Es haben uns viele Rückmeldungen zu unserer ersten Stellungnahme erreicht.
Hier zur ersten Stellungnahme mit Kommentaren.
Der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen (BGSD e. V.) hat sich mit einer  Nachricht an uns gewandt und seine Auffassung zu verschiedenen Punkten in unserer Stellungnahme mitgeteilt. 

Der BDSG fordert keine grundsätzliche Erhöhung auf 75,00 €/Stunde. Er sagt: es wird im Verband auch nicht so diskutiert oder angestrebt. Im Gegenteil: Er will eine gute Zusammenarbeit mit Kunden und Kostenträgern aufbauen. Er weist darauf hin, dass gerade im christlichen Bereich sogar oft ehrenamtlich gearbeitet wird. Wir nehmen diese Nachricht gern auf und haben unsere Stellungnahme daraufhin überprüft und überarbeitet.
Für Rheinland-Pfalz wissen wir allerdings noch nichts von einer Veränderung in der Haltung.
Ralf Schmitz, Pfr.


1. Seit ihrer Gründung im Dezember 2000 setzt sich die KGG für die Anerkennung der Gebärdensprache in Rheinland-Pfalz und für qualifiziertes Gebärdensprach-Dolmetschen ein.

2. Die KGG hat zusammen mit anderen für die Einrichtung des Gebärdensprach-Dolmetsch-Dienst Trier gekämpft, in der Trägerschaft des Caritasverbandes Trier. Er wurde 2003 gegründet. Seitdem arbeiten wir gut zusammen.

3. Die KGG will eine gerechte Bezahlung für qualifizierte Gebärdensprach-Dolmetscher/innen und eine regelmäßige Anpassung der Honorare, so wie für alle anderen Beschäftigten auch. Sie ist bereit, selbst auch die Honorare für das Gebärdensprach-Dolmetschen zu erhöhen.

4. Das JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz § 9 mit Wirkung vom 01.08.2013) bestimmt das Honorar für Simultan-Gebärdensprach-Dolmetschen vor Gericht mit 75,00 €/Stunde. Außerdem gibt es einige Regelungen der Sozialgesetzbücher und weiterer Gesetze, die sich dieser Regelng anschließen.

5. Die LAG der Gebärdensprach-Dolmetscher und die Landesdolmetscherzentrale in Rheinland-Pfalz fordern seitdem eine allgemeine Erhöhung der Honorare auf 75 €, egal für welche Angelegenheit und egal, wer der Kostenträger ist, egal wie das Umfeld und wie die wirtschaftliche Situation ist.

6. Einer grundsätzlichen Erhöhung von 55 auf 75 €/Stunde können wir nicht zustimmen. Das wäre in einem Jahr eine Erhöhung von über 34 %. Eine solche Steigerung passt nicht in unsere soziale Landschaft.
Der Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher (BGSD), verschiedene einzelne Dolmetscher/innen, betroffene Kund/innen und Dienste sehen das offensichtlich genauso.
(Z. B. hier der Artikel von Thomas Mitterhuber „Mehr Dolmis braucht das Land“ und das Interview mit Marion Jokisch „Einheitspreise sind nicht zulässig“ in der Deutschen Gehörlosen-Zeitung vom Dezember 2013).

7. Wir befürchten, dass diese allgemeine starke Erhöhung der Kosten für die Teilhabe von gehörlosen Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens schadet.
Viele kleiner Kostenträger können oder wollen das Honorar nicht bezahlen, Privatpersonen schon gar nicht. Dann fallen wir in Zeiten vor 2003 zurück: unqualifizierte Übersetzer/innen werden statt qualifizierter Dolmetscher/innen eingesetzt. In einigen Situationen wird es für gehörlosen Menschen keine Teilhabe durch Dolmetschen mehr geben.

8. Es gibt nur wenige Dolmetscher/innen im ländlichen Raum. Das hat viele Gründe. Es gibt nicht genügend ausgebildete Dolmetscher, die Städte sind attraktiver. Gehörlose Menschen und andere Kunden haben bei uns selten die Wahl zwischen verschiedenen Dolmetschern. Es gibt selten bezahlbaren Alternativen. Wenn Dolmetscher/innen dieses „Monopol“ (alleinige Preisbestimmung) ausnutzen, schaden sie ihrem Berufsbild.

9. Wir wollen einen Diskussionsvorschlag zur flexiblen Gestaltung von Dolmetsch-Honoraren machen. Unser Vorschlag bezieht sich auf unseren Raum, das Bistum Trier (nördliches Rheinland-Pfalz und der größere Teil des Saarlandes).
Das Honorar für Gebärdensprach-Dolmetschen wird differenziert, das heißt: es gibt unterschiedliche Honorare für unterschiedliche Leistungen und unterschiedliche Kostenträger.

Wir denken an verschiedene Kategorien (Stufen):

1. Leistungen nach gesetzlichen Vorgaben (z. B. JVEG) und andere gesetzliche Leistungen, die sich daran orientieren (Eingliederungshilfe, verschiedene Sozialgesetzbücher, Gesundheitswesen) – derzeit 75,00 €.

2. Leistungen nach Rahmen-Verhandlungen mit der „Öffentlichen Hand““ (Land, Kommunen) oder größeren regionalen Trägern (z. B. Bistum Trier, Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Schulen). Höhe ist Verhandlungssache.

3. Leistungen für kleinere gemeinnützige Organisationen, Betroffenenverbände, (wie zum Beispiel die Katholische Gehörlosengemeinde). Höhe ist Verhandlungssache.

4. Leistungen im Rahmen von Geschäften (Kauf von Haus, Auto, Bankgeschäfte, Rechtsanwalt, Steuerberater – da, wo ein anderer durch Dolmetschleistung Einnahmen hat, wo der gehörlose Mensch „Kunde“ ist). Hier muss noch viel gekämpft werden für Kostenübernahme durch Geschäftspartner!!!

5. Leistungen für den Bereich der privaten Teilhabe, für die es keinen Kostenträger gibt (z. B. Familienfeier, Familienangelegenheiten („Streit“), Hochzeitsfeier, Vereinsmitgliedschaft, Bildungsangebote). Höhe ist Verhandlungssache.

6. Leistungen in Notsituationen

Dabei sollten sich die Honorare für die Leistungen der Punkte 1 bis 6 zwischen 75 € und 55 € bewegen.
Für Notsituationen (Punkt 7) aus unserem Bereich sind wir bereit, die Betroffenen zu unterstützen und uns an die Finanzierung der Differenz zum Mindestbetrag zu beteiligen.

11. Wir werben bei den Dolmetscher/innen und Diensten, mit denen wir zusammenarbeiten um Unterstützung für unseren Vorschlag und um entsprechende Vereinbarungen.

12. Mit allen Betroffenen zusammen setzen wir uns für ein stärkere Übernahme von Dolmetschkosten durch öffentliche und private Kostenträger ein, um mehr Teilhabe für gehörlosen Menschen zu ermöglichen.

Überarbeitete Fassung
Trier, 09.04.2014
Pfarrgemeinderatsvorstand

„Bistum Trier barrierefrei“ – Richtlinien und Antrag für die Übernahme von Gebärdensprachdolmetschkosten in Pfarreien des Bistums Trier

Das Bistum Trier will mehr tun für Barrierefreiheit.
Der erste Schritt: Gehörlose Menschen, die Gebärdensprache benutzen, können jetzt in verschiedenen Situationen Gebärdensprachdolmetscher/innen bestellen – hörende Seelsorgerinnen und Seelsorger auch.

Infos in Gebärdensprache

Mehr Infos in Schriftsprache

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Der AK Gebärdensprache informiert: Am 28. März kein KULTURTREFF aber ARBEITSKREIS-SITZUNG

Am 28. März war ein Kulturtreff geplant, das muss leider ausfallen: Es gibt dringende Themen rund um die  “Gebärdensprache“, deshalb muss der Arbeitskreis sich treffen:

Freitag, 28. März, 19.30 – 21.00 Uhr im Pfarrhaus

Wir werden dann auch festlegen, wann das KULTURTREFF „Amerika“ nachgeholt werden soll.
Wir bitten um Verständnis!

„Tipps für Gehörlose und Schwerhörige“

Am Dienstag (25.02.14) ist in Aschaffenburg die sogenannte „Katwarn“-App
vorgestellt worden. Das Warnsystem soll ab sofort Bürger per Smartphone-App
gezielt über mögliche Gefahren informieren. KATWARN ist ein ergänzendes,
weiteres Warnsystem, das ganz individuell über Gefahren informiert und auch
darüber, wie die Betroffenen sich am besten verhalten.
Im Unglücksfall, z. B. bei Großbränden, Stromausfällen, Bombenfunden oder
Pandemieausbrüchen, sendet KATWARN Warnungen aus, die über SMS oder ein App
auf Mobiltelefonen oder über Email von den Bürgerinnen und Bürger empfangen
werden können. Die Warnungen werden von den kommunalen Feuerwehren und Integrierten Leitstellen in Abstimmung mit den zuständigen Katastrophenschutzbehörden verfasst und sind ortsgenau auf die gefährdeten Postleitzahlenbereiche abgestimmt. Zusätzlich nutzt der Deutsche Wetterdienst die Smartphone-App von KATWARN für bundesweite Unwetterwarnungen der höchsten Stufe („extremes Unwetter“), also bei Unwetterereignissen mit weiträumigen und extremen Gefahren.
Mehr Informationen und ein Zeitungsausschnitt entnehmen Sie bitte auf unserer Website www.gl-frankfurt.de.
Mit besten Grüßen, Thomas Meiler, Gehörlosen- und Schwerhörigen- Stadtverband Frankfurt am Main e.V. Impressum http://www.gl-frankfurt.de/about
Weitere Links
http://www.fokus.fraunhofer.de/de/espri/ueber_uns/anwendung/katwarn-app/index.html
http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/katwarn-app-aschaffenburg-100.html

UN-Behindertenrechts-Konvention und Umsetzung in Deutschland

UN-Behindertenrechtskonvention: UN prüfen 2014 die Umsetzung in Deutschland

Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals in einem internationalen Verfahren, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Das Verfahren bietet die Chance, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu stärken. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, das Prüfungsverfahren aktiv mitzugestalten.
Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=480&cHash=afd221615bd0101fc9cb2791612e8a3f

Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, über die Bedeutung dieses Verfahrens für Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=215&tx_ttnews%5Btt_news%5D=883&cHash=8f3e5545cd7b32e4ca23d63d157be22b

Pressemitteilung: Monitoring-Stelle: Bund und Länder sollen sich aktiv am UN-Prüfverfahren zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland beteiligen
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-monitoring-stelle-bund-und-laender-sollen-sich-aktiv-am-un-pruefverfahren-zur-ums.html

Barrierefreies Hören – Schwerhörigkeit

Inklusion Hörgeschädigter: Barrierefreies Hören im öffentlichen Raum

„Mainz, 20. Februar 2014. Menschen mit Hörproblemen haben ein Anrecht darauf, nicht ausgegrenzt zu werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt barrierefreien Zugang, wobei unter Barrierefreiheit auch ausdrücklich die Kommunikation fällt. In Deutschland sind davon Millionen Menschen betroffen. Ist für sie die Verständigung im kleinen Gesprächskreis schon schwierig genug, so ist es in großen, lauten Umgebungen nahezu unmöglich, etwas zu verstehen.
Es sei denn, der Veranstaltungsraum ist mit einer speziellen Technik ausgestattet: Induktive Höranlagen, auch als Ringschleifenanlagen oder Induktionsschleifen bezeichnet, machen es möglich, dass auch Hörgeschädigte mit und ohne Hörhilfen Gesprächen in schwierigen Hörumgebungen folgen können. Mit induktiven Höranlagen wird die Sprache direkt auf das Hörgerät oder das Cochlea Implantat übertragen.
Voraussetzung ist, dass die Hörhilfe mit einer sogenannten T-Spule ausgestattet ist. Sie wandelt magnetische in elektrische Energie um und sorgt für hervorragenden Empfang, selbst in extrem lärmvoller Umgebung. Mit dieser Technik ist die Entfernung zum Vortragenden nebensächlich, auch eine ungünstige Raumakustik kann damit ausgeglichen werden. Hörgeschädigte ohne Hörhilfen können dem Geschehen über einen Kopfhörer folgen, der direkt an eine mobile induktive Höranlage angeschlossen wird. „In der Kirche oder beim Konzert, bei einem Vortrag oder einem Ausflug ist Hörverstehen wichtig, um am gesellschaftlichen Leben umfassend teilnehmen zu können“, sagt Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. „Sowohl bei Fragen zu Hörsituationen in den eigenen vier Wänden oder auch zum Hörverstehen im öffentlichen Raum steht der Hörakustiker als Experte jedem Ratsuchenden als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.“
Quelle: http://www.biha.de/media/Presse-Informationen/2014-02-20_Barrierefreies_hoeren.pdf

Broschüre „Impuls 5: Ganz OHR sein! Menschen mit Schwerhörigkeit im Altenpflegeheim begegnen“

Herausgeber: Amt für Gemeindedienst in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Schwerhörigenseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern: Redaktion Pfr. Rolf Hörndlein
„Alten- und Pflegeheime sind mit den Schwierigkeiten schwerhöriger Menschen besonders konfrontiert, da ihr Anteil mit dem Alter zunimmt. Sind es in der Gesamtbevölkerung knapp 20%, so liegt der Anteil der Hörgeschädigten in der Altersgruppe 60–69 bei 37% und bei den über 70-Jährigen bei 54%. Es handelt sich dabei nicht um eine Erscheinung im Rahmen des normalen Alterungsprozesses. Die Altersschwerhörigkeit, besser Schwerhörigkeit im Alter, wird durch äußere Prozesse verursacht, insbesondere durch eine langjährige berufliche Lärmbelastung. Eine medikamentöse Behandlung ist nicht möglich, daher werden die Symptome meistens mit einem Hörgerät gemildert. Im Gegensatz zu anderen Behinderungen ist Schwerhörigkeit nicht sichtbar und gerade älteren Menschen ist zum Teil gar nicht bewusst, dass sie schwerhörig sind. Unter diesen Bedingungen können angemessene Verhaltensweisen und Kommunikationsformen schwerlich umgesetzt werden. Auf beiden Seiten – bei Betreuenden und Betroffenen – ist deswegen Information und Bewusstsein nötig. Woran erkennt man schwerhörige Menschen? Was bedeutet es, schwerhörig zu sein? Welche Schwierigkeiten lassen sich vermeiden? Wie kann Kommunikation erfolgreich sein? Welche technischen Möglichkeiten gibt es? Art und Umfang des Hörschadens können höchst unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit verändern. Insofern ist ein Eingehen auf die individuelle Situation der Betroffenen unabdingbar.
Nicht zu verstehen bedeutet vom sozialen Leben ausgeschlossen zu sein, da Beziehungen wesentlich vom sprachlichen Austausch abhängen. Diese Isolation kann andere Erkrankungen oder Defizite verschlimmern, insbesondere trifft das auf die Altersdemenz zu. Dieses Impulsblatt gibt Betroffenen und ihren haupt- und ehrenamtlichen Bezugspersonen einige Anregungen, wie Kontakt und Kommunikation befriedigender gestaltet werden können. Letztendlich geht es darum, dass schwerhörige, alte Menschen so viel Selbständigkeit wie möglich bewahren bzw. zurück gewinnen, ihre Lebensqualität gesteigert und der Pflegebedarf verringert wird.“
Dieses Impulsblatt ist in Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft Altenheimseelsorge mit der Schwerhörigenseelsorge der Evang.-Luth. Kirche in Bayern entstanden.Quelle: http://www.afg-elkb.de/fileadmin/user_upload/afg/Altenheimseelsorge/2013_AHS_Impuls_5Ganz_Ohr_sein.pdf

VdK-TV: Barrierefrei Hören in öffentlichen Gebäuden

„Hören ohne Barriere“ – unter diesem Motto kamen am 28. Janaur 2014 in Lübeck viele Interessierte zum 1. Symposium der „Akademie für Hörakustik“ zusammen.
In Vorträgen und Workshops stellen Fachleute ihren jeweiligen Arbeitsbereich vor, wobei es vor allem auch um „barrierefreies Hören“ in öffentlichen Gebäuden ging. Dipl.- Ing. Carsten Ruhe, der beim Deutschen Schwerhörigen Bund (DSB) das Referat „Barrierefreies Planen und Bauen“ leitet, hat bei der 2010 erschienenen Norm zum „Barrierefreien Bauen“ massgeblich daran mitgearbeitet, dass in dieser DIN 18040 diesmal auch die Belange von Menschen mit Hörbehinderung aufgenommen wurden.
Quelle und Filmbeitrag mit Untertitel: http://www.vdktv.de/index.php?id=22&rid=557&sub=0
Quelle und Filmbeitrag: http://www.vdktv.de/index.php?id=22&rid=557

Links zu
DSB Referat Barrierefreies Planen und Bauen http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/referate.asp?page=01
Hören ohne Barriere HoB – e.V. http://www.hoeren-ohne-barriere.de
Induktive Höranlagen  in öffentlichen Gebäuden, Kinos, Kirchen und Theatern http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/hoeranlagen.asp?inhalt=01
Höranlagen in Ihrer Nähe finden http://www.hoeranlagen-bayern.de
Wie funktioniert eine indukTive Höranlage http://www.youtube.com/watch?v=ePtD0Oj5ijU