Das Bistum Trier will mehr tun für Barrierefreiheit.
Der erste Schritt: Gehörlose Menschen, die Gebärdensprache benutzen, können jetzt in verschiedenen Situationen Gebärdensprachdolmetscher/innen bestellen – hörende Seelsorgerinnen und Seelsorger auch.
Infos in Gebärdensprache
- Antrag auf Übernahme von Dolmetschkosten
- Richtlinien (= Regeln) für Übernahme von Dolmetschkosten
- Noch Fragen?
Mehr Infos in Schriftsprache
Wenn gehörlose Menschen in Kontakt kommen wollen mit Gottesdienst, Seelsorge, Kirche und Glauben, kommen sie normalerweise zu uns: zur Katholischen Gehörlosengemeinde. Aber manchmal ist es anders.
- Gehörlose Eltern melden ihre Kinder zu Erstkommunion und Firmung in der Pfarrei ihres Wohnortes an. Sie brauchen zur Kommunikation mit dem Seelsorger einen Gebärdensprachdolmetscher. Und umgekehrt.
- Gehörlose Großeltern und Paten möchten zu Taufe, Erstkommunion, Firmung, Hochzeit ihres Enkel-/Patenkindes gehen. Sie brauchen zur Kommunikation mit dem Seelsorger einen Gebärdensprachdolmetscher. Und umgekehrt.
- Ein gehörloses Paar/ein gehörloser Partner möchte in der Pfarrei des Wohnortes heiraten. Der hörende Seelsorger soll sie trauen. Sie brauchen zur Kommunikation mit dem Seelsorger einen Gebärdensprachdolmetscher. Und umgekehrt.
- Ein enges Familienmitglied ist gestorben. Gehörlose Ehepartner, Eltern, Großeltern, Geschwister wollen zur Beerdigung gehen. Sie brauchen zur Kommunikation mit dem Seelsorger einen Gebärdensprachdolmetscher. Und umgekehrt.
- In einer anderen Seelsorge-Situation brauchen Gehörlose und hörende Seelsorger einen Gebärdensprachdolmetscher.
In diesen Situationen übernimmt das Bistum Trier die Kosten für das Gebärdensprachdolmetschen zur Unterstützung der hörenden Seelsorger und der gehörlosen Gemeindemitglieder.
Die Einzelheiten stehen in den Richtlinien. Hier herunterladen! Sie sind die Grundlage für die Kostenübernahme.
Den Antrag auf Kostenübernahme können die Antragsteller oder die Beauftragten (z. B. Gebärdensprachdolmetscher) oder die hörenden Seelsorger an die KGG mailen oder faxen, danach schickt die KGG die Genehmigung. Die Rechnung wird nach dem Einsatz auch an die KGG geschickt.Antrag hier herunterladen.
Wann werden die Kosten normalerweise NICHT übernommen?
- bei Einsätzen außerhalb des Bistums Trier
- bei Einsätzen von Menschen, die nicht katholisch oder aus der katholischen Kirche ausgetreten sind
- bei Einsätzen von Menschen, die nicht im Bistum Trier wohnen.
Wenn die Kosten die Obergrenze von 340 €/Einsatz übersteigen, fordert das Bistum Trier die Differenz vom Antragsteller zurück.
Horst Drach, Abteilungsleiter, Bischöfliches Generalvikariat Trier, Arbeitsbereich Diakonische Pastoral, Arbeitsfeld Inklusion
Ralf Schmitz, Pfarrer, Katholische Gehörlosengemeinde im Bistum Trier
Sehr geehrte Damen und Herren,
wird es den Kosten auch übernehmen, wenn
ein enges, evangliches Familienmitglied gestorben ist? Meine Eltern und ich sind evanglisch. Meine ganze Familie sind katholisch. Sie brauchen zur Kommunikation mit dem Seelsorger Gebärdensprachdolmetscher.
Danke Mfg Retting
Hallo!
In der evangelischen Kirche gibt es schon seit 2004 die Möglichkeit, Gebärdensprachdolmetscher für Gottesdienste und Amtshandlungen zu bestellen. Nähere Infos gibt es bei den evgl. Gehörlosenseelsorgern. Diese Leistungen sind nur für evangelische gehörlose Gemeindemitglieder vorgesehen. Endlich können wir jetzt in der katholischen Kirche im Bistum Trier eine ähnlich Lösung anbieten. Wir werden mit den evangelischen Kollegen überlegen, was wir tun können, wenn ein Paar zu beiden Konfessionen gehört: evangelisch und katholisch. Wir finden sicher eine Lösung. Wenn wir Gehörlosenseelsorger zur Beerdigung kommen, entstehen für die Familie sowieso keine Kosten. Freundliche Grüße, Ralf Schmitz
Hallo!
Ralf hat Recht. Ev. Kirche hat auch eigene Regelung. Mehr Info von Dafeg. Siehe Link unter: http://www.dafeg.net/index.php?id=289
Email am 25.3.14 von Peter Sch.
Hallo Norbert
gut gemacht! Hut ab!
LG Peter