UN-Behindertenrechts-Konvention und Umsetzung in Deutschland

UN-Behindertenrechtskonvention: UN prüfen 2014 die Umsetzung in Deutschland

Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals in einem internationalen Verfahren, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Das Verfahren bietet die Chance, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu stärken. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, das Prüfungsverfahren aktiv mitzugestalten.
Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detailansicht.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=480&cHash=afd221615bd0101fc9cb2791612e8a3f

Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, über die Bedeutung dieses Verfahrens für Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=215&tx_ttnews%5Btt_news%5D=883&cHash=8f3e5545cd7b32e4ca23d63d157be22b

Pressemitteilung: Monitoring-Stelle: Bund und Länder sollen sich aktiv am UN-Prüfverfahren zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland beteiligen
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-monitoring-stelle-bund-und-laender-sollen-sich-aktiv-am-un-pruefverfahren-zur-ums.html

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