Inklusion Hörgeschädigter: Barrierefreies Hören im öffentlichen Raum
„Mainz, 20. Februar 2014. Menschen mit Hörproblemen haben ein Anrecht darauf, nicht ausgegrenzt zu werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt barrierefreien Zugang, wobei unter Barrierefreiheit auch ausdrücklich die Kommunikation fällt. In Deutschland sind davon Millionen Menschen betroffen. Ist für sie die Verständigung im kleinen Gesprächskreis schon schwierig genug, so ist es in großen, lauten Umgebungen nahezu unmöglich, etwas zu verstehen.
Es sei denn, der Veranstaltungsraum ist mit einer speziellen Technik ausgestattet: Induktive Höranlagen, auch als Ringschleifenanlagen oder Induktionsschleifen bezeichnet, machen es möglich, dass auch Hörgeschädigte mit und ohne Hörhilfen Gesprächen in schwierigen Hörumgebungen folgen können. Mit induktiven Höranlagen wird die Sprache direkt auf das Hörgerät oder das Cochlea Implantat übertragen.
Voraussetzung ist, dass die Hörhilfe mit einer sogenannten T-Spule ausgestattet ist. Sie wandelt magnetische in elektrische Energie um und sorgt für hervorragenden Empfang, selbst in extrem lärmvoller Umgebung. Mit dieser Technik ist die Entfernung zum Vortragenden nebensächlich, auch eine ungünstige Raumakustik kann damit ausgeglichen werden. Hörgeschädigte ohne Hörhilfen können dem Geschehen über einen Kopfhörer folgen, der direkt an eine mobile induktive Höranlage angeschlossen wird. „In der Kirche oder beim Konzert, bei einem Vortrag oder einem Ausflug ist Hörverstehen wichtig, um am gesellschaftlichen Leben umfassend teilnehmen zu können“, sagt Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. „Sowohl bei Fragen zu Hörsituationen in den eigenen vier Wänden oder auch zum Hörverstehen im öffentlichen Raum steht der Hörakustiker als Experte jedem Ratsuchenden als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.“
Quelle: http://www.biha.de/media/Presse-Informationen/2014-02-20_Barrierefreies_hoeren.pdf
Broschüre „Impuls 5: Ganz OHR sein! Menschen mit Schwerhörigkeit im Altenpflegeheim begegnen“
Herausgeber: Amt für Gemeindedienst in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Schwerhörigenseelsorge der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern: Redaktion Pfr. Rolf Hörndlein
„Alten- und Pflegeheime sind mit den Schwierigkeiten schwerhöriger Menschen besonders konfrontiert, da ihr Anteil mit dem Alter zunimmt. Sind es in der Gesamtbevölkerung knapp 20%, so liegt der Anteil der Hörgeschädigten in der Altersgruppe 60–69 bei 37% und bei den über 70-Jährigen bei 54%. Es handelt sich dabei nicht um eine Erscheinung im Rahmen des normalen Alterungsprozesses. Die Altersschwerhörigkeit, besser Schwerhörigkeit im Alter, wird durch äußere Prozesse verursacht, insbesondere durch eine langjährige berufliche Lärmbelastung. Eine medikamentöse Behandlung ist nicht möglich, daher werden die Symptome meistens mit einem Hörgerät gemildert. Im Gegensatz zu anderen Behinderungen ist Schwerhörigkeit nicht sichtbar und gerade älteren Menschen ist zum Teil gar nicht bewusst, dass sie schwerhörig sind. Unter diesen Bedingungen können angemessene Verhaltensweisen und Kommunikationsformen schwerlich umgesetzt werden. Auf beiden Seiten – bei Betreuenden und Betroffenen – ist deswegen Information und Bewusstsein nötig. Woran erkennt man schwerhörige Menschen? Was bedeutet es, schwerhörig zu sein? Welche Schwierigkeiten lassen sich vermeiden? Wie kann Kommunikation erfolgreich sein? Welche technischen Möglichkeiten gibt es? Art und Umfang des Hörschadens können höchst unterschiedlich sein und sich im Laufe der Zeit verändern. Insofern ist ein Eingehen auf die individuelle Situation der Betroffenen unabdingbar.
Nicht zu verstehen bedeutet vom sozialen Leben ausgeschlossen zu sein, da Beziehungen wesentlich vom sprachlichen Austausch abhängen. Diese Isolation kann andere Erkrankungen oder Defizite verschlimmern, insbesondere trifft das auf die Altersdemenz zu. Dieses Impulsblatt gibt Betroffenen und ihren haupt- und ehrenamtlichen Bezugspersonen einige Anregungen, wie Kontakt und Kommunikation befriedigender gestaltet werden können. Letztendlich geht es darum, dass schwerhörige, alte Menschen so viel Selbständigkeit wie möglich bewahren bzw. zurück gewinnen, ihre Lebensqualität gesteigert und der Pflegebedarf verringert wird.“
Dieses Impulsblatt ist in Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft Altenheimseelsorge mit der Schwerhörigenseelsorge der Evang.-Luth. Kirche in Bayern entstanden.Quelle: http://www.afg-elkb.de/fileadmin/user_upload/afg/Altenheimseelsorge/2013_AHS_Impuls_5Ganz_Ohr_sein.pdf
VdK-TV: Barrierefrei Hören in öffentlichen Gebäuden
„Hören ohne Barriere“ – unter diesem Motto kamen am 28. Janaur 2014 in Lübeck viele Interessierte zum 1. Symposium der „Akademie für Hörakustik“ zusammen.
In Vorträgen und Workshops stellen Fachleute ihren jeweiligen Arbeitsbereich vor, wobei es vor allem auch um „barrierefreies Hören“ in öffentlichen Gebäuden ging. Dipl.- Ing. Carsten Ruhe, der beim Deutschen Schwerhörigen Bund (DSB) das Referat „Barrierefreies Planen und Bauen“ leitet, hat bei der 2010 erschienenen Norm zum „Barrierefreien Bauen“ massgeblich daran mitgearbeitet, dass in dieser DIN 18040 diesmal auch die Belange von Menschen mit Hörbehinderung aufgenommen wurden.
Quelle und Filmbeitrag mit Untertitel: http://www.vdktv.de/index.php?id=22&rid=557&sub=0
Quelle und Filmbeitrag: http://www.vdktv.de/index.php?id=22&rid=557
Links zu
DSB Referat Barrierefreies Planen und Bauen http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/referate.asp?page=01‚
Hören ohne Barriere HoB – e.V. http://www.hoeren-ohne-barriere.de
Induktive Höranlagen in öffentlichen Gebäuden, Kinos, Kirchen und Theatern http://www.schwerhoerigen-netz.de/MAIN/hoeranlagen.asp?inhalt=01
Höranlagen in Ihrer Nähe finden http://www.hoeranlagen-bayern.de
Wie funktioniert eine indukTive Höranlage http://www.youtube.com/watch?v=ePtD0Oj5ijU