Schutz vor sexueller Gewalt

Viele Menschen haben seit Anfang des Jahres 2010 über sexuelle Gewalt gesprochen, die ihnen von Priestern und anderen Kirchenleuten angetan worden ist. Sie wünschen, dass ihre Erfahrungen gewürdigt werden und dass sie sich bei anderen nicht wiederholen.

Deshalb muss ein guter Schutz und eine gute Prävention („Vorbeugung“) aufgebaut werden.

Wir nehmen dies im Bistum Trier sehr ernst. Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche in unseren Angeboten einen möglichst sicheren Raum finden und sich gesund entwickeln können. Die Fachstelle Kinder- und Jugendschutz wird die Gemeinden, die Einrichtungen und Dienste, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge dabei unterstützen.

INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT

Ansprechpartnerin: Ralf Schmitz, Friedrich-Wilhelm-Str. 24, 54290 Trier;
Mail: Ralf.Schmitz@kgg-trier.de; Mobil: +49 151 5383 1174

Wir haben auf dieser Seite schon einige Fragen und einige Antworten aufgeschrieben:
Texte, Adressen, Links.
Die Seite ist weiter im Aufbau, wir freuen uns über Rückmeldungen und Hinweise!

INFORMATION

„Ich möchte mich allgemein über das Thema „sexueller Missbrauch – sexualisierte Gewalt – Kinder- und Jugendschutz – Prävention“ informieren.“

Broschüre mit vielen Informationen

Elternbrief in Einfacher Sprache zum Thema Missbrauch und Schutz

Kinder- und Jugendschutz im Bistum Trier

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs:
Kampagne: Kein Raum für Missbrauch

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Link
Broschüre „Mutig fragen – besonnen handeln“

Kinderrechte in „Rheinland-Pfalz“
Website „Kinderrechte in Rheinland-Pfalz“ 

Überarbeitete Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz
Leitlinien
Informationen zu den überarbeiteten Leitlinien

Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 1. November 2013

Literaturliste zum Thema „Sexuelle Gewalt und Menschen mit Behinderung“

Ich möchte wissen: „Wie kann ich mich vor sexueller Gewalt schützen?“
Heft „Niemand darf mir weh tun!“ (in leichter Sprache)

frauenBeratung nürnberg:
Infos in Gebärdensprache zum Thema „Gewalt gegen gehörlose und hörbehinderte Frauen und Mädchen“
http://www.taubenschlag.de/meldung/10115

Fachtag des Diözesan-Caritasverbandes für das Erzbistum Köln
„Nein zu Missbrauch – Prävention sexueller Gewalt in der Arbeit mit Menschen mit Hörschädigung“ am 29. Januar 2015 in Köln
Tagungsunterlagen und Links

Zum Beispiel:

Zartbitter-Homepage: sichere-orte-schaffen.de

Handreichung des Erzbistums Wien für SeelsorgerInnen in Beratung, Beichte und Seelsorgsgespräch „Unter Vier Augen“

KONTAKT FÜR BETROFFENE

„Ich selbst bin Opfer von sexuellem Missbrauch geworden -
durch einen Priester oder einen kirchlichen Mitarbeiter, eine kirchliche Mitarbeiterin.
Mit wem kann ich reden?“

Hier sind die Ansprechpersonen im Bistum Trier


Gisela Lauer
per eMail oder telefonisch/sms 0151-58052333


Peter Rütten
per eMail oder telefonisch/sms 0151-58052334

Selbstverständlich werden die Ansprechpartner einen Gebärdensprachdolmetscher/eine Gebärdensprachdolmetscherin für das Gespräch bestellen. Diese werden nach Möglichkeit nicht aus dem Bereich des Bistums Trier kommen.

„Ich selbst bin Opfer von sexuellem Missbrauch oder sexueller Gewalt geworden:
zuhause, in der Schule, in nicht-kirchlichen Jugendgruppen, in der Ausbildung, am Arbeitsplatz… „

Hier eine Kontaktadresse für diese Situationen

KONTAKT BEI VERMUTUNGEN EINES SEXUELLEN MISSBRAUCHS

„Ich sorge mich um ein Kind, eine Jugendliche, einen Jugendlichen.
Ich habe Verhalten von Priestern und kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesehen, das mich verwundert und das ich nicht richtig finde.
Ich frage mich, ob da ein sexueller Missbrauch vorliegt.
Mit wem kann ich reden?“

Hier die Ansprechperson für gehörlose Menschen:

Bezirk Trier:
Marita Krist
Leiterin der Lebensberatung Hermeskeil
Hirtenweg 2a
54411 Hermeskeil
T: 06503/6031
Fax: 06503/800919
Mail: lb.hermeskeil@bistum-trier.de 

 

 

 

Bezirk Koblenz:
Ursula Beck
Mitarbeiterin der Lebensberatung Mayen
St.-Veit-Straße 42
D-56727  Mayen
Telefon: 02651/48085
Fax: 02651/490099
Mail: lb.mayen@bistum-trier.de

 

 

 

Bezirk Saarbrücken:
Theresia Wagner
Leiterin der Lebensberatung St. Wendel
Werschweilerstraße 23
D-66606  St. Wendel
Telefon: 06851-4927
Fax: 06851/840219
Email: lb.st.wendel@bistum-trier.de

 

 

 

Die Ansprechperson wird einen Gebärdensprachdolmetscher/eine Gebärdensprachdolmetscherin für das Gespräch bestellen. Diese/r wird nach Möglichkeit nicht aus dem Bereich des Bistums Trier kommen.

GESETZLICHE VORGABEN FÜR EINE TÄTIGKEIT MIT KINDERN UND JUGENDLICHEN

„Ich möchte in der Kinder- und Jugendarbeit in der Gehörlosengemeinde mitarbeiten. Was muss ich beachten?“

Gesetzliche Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz:
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährung (KJHG § 8a)

Das erweiterte polizeiliche Führungzeugnis (KJHG § 72a)

Hauptamtliche
Hauptamtliche müssen ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis beim Bischöflichen Beauftragten für den Kinder- und Jugendschutz einreichen. Es muss alle fünf Jahre erneuert werden.
Außerdem sind sie durch den Arbeitsvertrag zu angemessenem Verhalten verpflichtet.

Ehrenamtliche
In Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es unterschiedliche Ausführungsbestimmungen zum Erweiterten Polizeilichen Führungszeugnis. Es ist für alle verpflichtend, die in der Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig sind.
Ehrenamtliche müssen zum Thema „Kinder- und Jugendschutz“ geschult werden, das Erweitere Polizeiliche Führungszeugnis einholen und eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben. Weitere Informationen folgen.

Die Selbstverpflichtungserklärung für Ehrenamtliche, die in der Jugendarbeit tätig sind
Ehrenamtliche sollen eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben. Es gibt noch einige offene Fragen. Aktuelle Informationen werden hier eingestellt.

Hinweis der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz im Bistum Trier

Text der Selbstverpflichtungserklärung im Bistum Trier
Wir setzen uns dafür ein, dass eine „Erklärung zur Selbstverpflichtung“ in leichter Sprache entsteht, die auch unsere Gemeindemitglieder und andere Ehrenamtliche besser verstehen, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen.

 Weitere Informationen:

Gehörlose Menschen als Opfer von sexuellem Missbrauch – Opferhilfe beim Weißen Ring

 

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